Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen. Sie enthalten Konzentrate von Nährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form wie Kapseln angeboten. Arzneimittel sind sie nicht.
Nahrungsergänzungsmittel einfach erklärt
Nach der EU-Richtlinie 2002/46/EG, in Deutschland umgesetzt durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Konzentraten von Nährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe) oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung (z. B. Pflanzenstoffe, Fettsäuren). Typisch ist die dosierte Form: Kapseln, Tabletten, Pulver in Portionsbeuteln, Tropfen.
Entscheidend ist der Name: Sie ergänzen, sie ersetzen weder eine abwechslungsreiche Ernährung noch Medikamente. Das steht deshalb auch auf der Packung.
Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel im Vergleich
Vereinfachte Gegenüberstellung der rechtlichen Einordnung in Deutschland.
| Merkmal | Nahrungsergänzungsmittel | Arzneimittel |
|---|---|---|
| Merkmal Rechtlich | Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel | Arzneimittel Arzneimittel |
| Merkmal Zweck | Nahrungsergänzungsmittel Ernährung ergänzen | Arzneimittel Krankheiten heilen, lindern, verhüten |
| Merkmal Vor dem Verkauf | Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung, aber Anzeige beim BVL | Arzneimittel Zulassung nötig |
| Merkmal Krankheitsbezogene Aussagen | Nahrungsergänzungsmittel verboten | Arzneimittel erlaubt, geprüft |
Was gilt rechtlich für Hersteller?
Hersteller sind selbst für Sicherheit und Kennzeichnung verantwortlich. In Deutschland muss ein Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Gesundheitsbezogene Aussagen sind nach der Health-Claims-Verordnung nur erlaubt, wenn sie zugelassen sind; krankheitsbezogene Aussagen („hilft bei …“, „lindert …“) sind verboten. Pflichtangaben sind unter anderem die empfohlene Tagesdosis, der Hinweis, sie nicht zu überschreiten, der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind, und der Hinweis, sie außerhalb der Reichweite kleiner Kinder zu lagern. Das sind genau die Sätze, die du auch unter unseren Artikeln findest.
Worauf du bei Qualität achten kannst
Weil es keine Zulassungsprüfung wie bei Arzneimitteln gibt, lohnt sich ein genauer Blick. Bei Curcumin-Präparaten nennen unsere Artikel zum Beispiel: Angabe des Curcuminoid-Gehalts, eine nachvollziehbare Technologie für die Aufnahme und ein Laborzertifikat zur Schadstoffprüfung. Ein Analysenzertifikat belegt, was tatsächlich in einer Charge steckt, und standardisierte Extrakte enthalten eine definierte Menge Wirkstoff.
Auch „natürliche“ Nahrungsergänzungsmittel können mit Medikamenten wechselwirken, etwa mit Blutverdünnern. Wenn du Dauermedikation nimmst, schwanger bist oder stillst, sprich vor der Einnahme mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Apotheke. Mehr dazu unter Wechselwirkungen. Dieser Text ist keine medizinische Beratung.
Häufige Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Brauche ich Nahrungsergänzungsmittel? Bei einer ausgewogenen Ernährung meist nicht. Sinnvoll können sie bei nachgewiesenem Mangel oder in bestimmten Lebenslagen sein, etwa nach ärztlicher Empfehlung. Lass einen Mangel am besten im Blut prüfen, statt zu raten.
Sind Nahrungsergänzungsmittel geprüft? Es gibt keine Zulassungsprüfung wie bei Arzneimitteln, aber Kennzeichnungsregeln, Anzeigepflicht und Lebensmittelüberwachung. Die Qualität einzelner Chargen belegen Analysenzertifikate.
Dürfen sie Krankheiten behandeln? Nein. Hersteller dürfen weder Heilung noch Linderung versprechen. Wenn du Beschwerden hast, gehören diese zur Ärztin oder zum Arzt.
Kann man zu viel nehmen? Ja. Die empfohlene Tagesdosis soll nicht überschritten werden, und mehrere Präparate mit denselben Stoffen können sich addieren.


